Stand: August 2026
·Allgemeine Information · keine Rechtsberatung
Der umfassende Leitfaden für Lithium-Ionen-Batterien
Lithium-Ionen-Batterien unterliegen heute zahlreichen Produkt-, Umwelt-, Transport-, Rücknahme- und Recyclinganforderungen. Je nachdem, ob ein Unternehmen Batterien herstellt, importiert, vertreibt, betreibt, zurücknimmt, transportiert oder verwertet, können unterschiedliche Pflichten relevant werden.
Wir geben einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Regelwerke und unterstützen bei der praktischen Umsetzung rund um den Batterie-Lebenszyklus.
Deutschland und europaweite Batterieprojekte.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von Batteriekategorie, Rolle des Unternehmens, Batteriezustand, Tätigkeit, Transportweg und Zielland ab.
Regelwerke im Überblick
(EU) 2023/1542
Europäischer Rahmen für Batterien über den gesamten Lebenszyklus.
Deutsches Durchführungsgesetz
Nationale Umsetzung der EU-Batterieverordnung in Deutschland. In Kraft seit 7. Oktober 2025.
Beförderung auf der Straße
Wesentliche Anforderungen an Transport gefährlicher Güter; daneben RID, IMDG, IATA-DGR.
KrWG & Abfallrahmenrichtlinie
Relevant, sobald Batterien als Abfall einzustufen sind.
(EU) 2024/1157 · seit 21. Mai 2026
Grenzüberschreitende Abfalltransporte innerhalb der EU sowie Importe und Exporte.
TRGS 510 · DGUV
Relevant für Lagerung, Handling und betriebliche Prozesse mit Lithium-Batterien.
Konformitätsbewertung
Anforderungen an Produktkonformität, technische Dokumentation und Inverkehrbringen.
Je nach Batterie und Anwendung
Technische Normen, branchenspezifische Anforderungen und weitere produktbezogene Regelwerke.
Warum das Thema komplex ist
Die Anforderungen an Batterien enden nicht mehr mit deren Herstellung. Ein modernes Batteriesystem durchläuft zahlreiche Phasen – für unterschiedliche Phasen greifen unterschiedliche Regelungen ineinander.
Wiederverwendung
Second-Life
Verwertung
Recycling
Es reicht häufig nicht, nur eine einzelne Vorschrift zu betrachten. Bereits die Frage, ob eine Batterie noch Produkt oder bereits Abfall ist, kann Auswirkungen auf Transport, Lagerung und grenzüberschreitende Verbringung haben.
Deshalb müssen Unternehmen häufig gleichzeitig berücksichtigen:
Wie unterstützen wir?
EU-Batterieverordnung · (EU) 2023/1542
Die EU-Batterieverordnung verfolgt einen umfassenden Ansatz. Sie enthält nicht lediglich Vorschriften für die Entsorgung alter Batterien – sie beschäftigt sich mit praktisch dem gesamten Lebenszyklus.
Produkt
Markt & Verantwortung
Ende des Lebenszyklus
Portable
Leichte Verkehrsmittel
Starting · Lighting · Ignition
Elektrofahrzeuge
Industrielle Anwendungen
Warum die Batteriekategorie so wichtig ist
Die korrekte Kategorisierung kann relevant sein für: Registrierung, Herstellerverantwortung, Rücknahme, Sammelziele, Informationspflichten, Batteriepass, technische Anforderungen und Recyclingorganisation. Deshalb sollte bei einem neuen Batterieprojekt zunächst geklärt werden: Was für eine Batterie liegt überhaupt vor?
Herstellerbegriff
Der juristische Herstellerbegriff kann weiter gehen als der tatsächliche Produzent. Die EU-Batterieverordnung definiert „producer" ausdrücklich weiter als ausschließlich die Fabrik, in der die Batterie hergestellt wurde.
Hersteller im technischen Sinn
Unternehmen, das Batterien produziert oder unter eigenem Namen produzieren lässt.
Importeur
Wer Batterien aus Drittstaaten erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt.
Eigenmarkenanbieter
Wer Batterien unter eigener Marke vermarktet.
Bestimmte Händler
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Händler betroffen sein.
Fernabsatzanbieter
Grenzüberschreitende Online-Anbieter können ebenfalls regulatorische Rollen einnehmen.
Entscheidend ist nicht nur, wer die Batterie produziert – sondern auch, wer sie wo erstmals auf den Markt bringt.
BattDG · Deutschland
Das frühere Batteriegesetz wurde abgelöst. Deutschland hat mit dem BattDG (in Kraft seit 7. Oktober 2025) einen neuen Rechtsrahmen zur Durchführung der EU-Batterieverordnung geschaffen.
Registrierung
Produzenten müssen in dem jeweiligen Mitgliedstaat registriert sein, bevor sie dort Batterien erstmals auf dem Markt bereitstellen. In Deutschland nimmt die stiftung ear behördliche Aufgaben im Zusammenhang mit dem BattDG wahr.
Import aus Drittstaaten
Wer Batterien importiert, sollte prüfen: Importeurspflichten, Konformitätsprüfung, CE, Kennzeichnung, technische Unterlagen, Registrierungsfragen.
Wir unterstützen bei der operativen Seite: Identifikation, Logistik, Rücknahme, Lagerung, Verwertung, Recycling.
Händler und Distributoren
Wer Batterien verkauft oder bereitstellt, ist nicht automatisch von allen regulatorischen Themen befreit. Distributoren müssen vor Bereitstellung bestimmte regulatorische Punkte prüfen – die EU-Verordnung nennt beispielsweise Herstellerregistrierung, CE und Kennzeichnung.
Typischer Fall: Händler mit ausländischem Speicherhersteller
Wir unterstützen bei der praktischen Rücknahme- und Batterielogistik.
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Hersteller müssen sich in Deutschland je Batteriekategorie an einer Organisation für Herstellerverantwortung beteiligen oder die erweiterte Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen. Herstellerverantwortung betrifft unter anderem die Organisation und Finanzierung des späteren Umgangs mit Altbatterien.
Eine Organisation für Herstellerverantwortung erfüllt Herstellerverantwortung für mehrere Hersteller gemeinsam. Unsere Rolle liegt auf der praktischen operativen Ebene: Batterien erfassen, zurücknehmen, abholen, lagern, transportieren und Verwertungswege koordinieren.
Für Unternehmen mit Standorten in mehreren EU-Mitgliedstaaten kann zudem ein Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung (authorised representative for EPR) eine Rolle spielen.
Herstellerverantwortung braucht eine funktionierende Logistik.
Wie unterstützen wir?
Produktkonformität & Kennzeichnung
Unterschiedliche Verfahren je nach Serien- oder Einzelprodukt.
Bei Import größerer Posten sollten auch techn. Unterlagen geprüft werden.
Typische Fragen: Eigenmarken, Importware, Repurposing.
Zehn Jahre Aufbewahrungspflicht nach EU-Batterieverordnung.
Symbol für getrennte Sammlung gilt grundsätzlich seit dem 18. August 2025.
Besonders relevant: Am Ende des ersten Einsatzes – Rücknahme, Second-Life, Recycling.
QR-Code · ab 18. Februar 2027
Ab dem 18. Februar 2027 müssen alle Batterien grundsätzlich mit einem QR-Code gekennzeichnet werden. Je nach Batteriekategorie führt dieser zu unterschiedlichen Informationen und bei bestimmten Batterien zum Batteriepass.
BATTERIE → QR-CODE → INFORMATIONEN / BATTERIEPASS
Batteriepass · ab 18. Februar 2027
Batteriepasspflichtig ab 18.02.2027:
Der Batteriepass kann unter anderem enthalten:
Second-Life und Batteriepass
Für wiederaufbereitete oder umgenutzte Batterien kann ein neuer Batteriepass mit Verbindung zum ursprünglichen entstehen. Second-Life wird dadurch transparenter und nachvollziehbarer.
CO₂-Fußabdruck
Die EU-Batterieverordnung enthält für bestimmte EV-, wiederaufladbare Industrie- und LMT-Batterien stufenweise Anforderungen an die CO₂-Fußabdruck-Deklaration. Die konkreten Zeitpunkte hängen teilweise vom Inkrafttreten weiterer delegierter Akte ab.
Keine pauschale Aussage: „Seit Datum X muss jede Batterie einen CO₂-Fußabdruck haben." – Differenzierte Betrachtung je Batterietyp erforderlich.
Rezyklatanteil
Die EU-Batterieverordnung enthält für bestimmte Batteriearten Vorgaben und Dokumentationsanforderungen zum Anteil zurückgewonnener Materialien in neu hergestellten Batterien. Relevante Rohstoffe sind unter anderem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.
Der regulatorische Trend geht hin zu stärker dokumentierter Kreislaufführung von Batterierohstoffen.
Batterie-Due-Diligence · ab 18. August 2027
Ab 18. August 2027 gelten Batterie-Due-Diligence-Pflichten für die erfassten Wirtschaftsakteure. Das Kapitel ist grundsätzlich nicht auf Unternehmen unter 40 Mio. EUR Nettoumsatz anwendbar (sofern nicht Teil einer konsolidiert größeren Gruppe).
Rücknahmepflichten
Distributoren müssen bestimmte Altbatterien grundsätzlich kostenlos zurücknehmen, ohne den Kauf einer neuen Batterie zur Voraussetzung zu machen. Die konkreten Pflichten unterscheiden sich nach Batteriekategorie und Vertriebsform.
Wie unterstützen wir?
Sammelquoten
Gerätealtbatterien
63 %
bis Ende 2027
73 %
bis Ende 2030
LMT-Altbatterien
51 %
bis Ende 2028
61 %
bis Ende 2031
Diese Ziele ergeben sich aus der EU-Batterieverordnung. Wir behaupten nicht, dass wir selbst diese Quote erreichen oder verantworten – unsere Rolle liegt in der operativen Logistik und Verwertungskoordination.
Gefahrgutrecht & Transport
Lithium-Ionen-Batterien können beim Transport Gefahrgut sein. Der Transport einer Batterie ist regulatorisch etwas anderes als ihre normale Verwendung.
Straße
Europäisches Übereinkommen über den internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Straße.
Schiene
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter.
See
International Maritime Dangerous Goods Code.
Luft
International Air Transport Association Dangerous Goods Regulations.
UN-Nummern für Lithium-Batterien
Die richtige Klassifizierung ist eine Grundlage für den weiteren Transportprozess.
UN 38.3 – Transporttest
Was ist UN 38.3?
UN 38.3 bezeichnet Prüfanforderungen, die im Zusammenhang mit der Beförderung von Lithiumzellen und -batterien relevant sind. Es ist kein allgemeines „Sicherheitszertifikat für alles", sondern spezifische Prüfanforderungen.
Batterie ohne erkennbare Unterlagen?
Fotos, Typenschilder und technische Dokumente senden. Wir prüfen den konkreten Logistikfall gemeinsam mit geeigneten Fachpartnern.
Zustand und Transportanforderungen
Neue / regulär funktionsfähige Batterie
Gebrauchte Batterie ohne erkennbare Beschädigung
Beschädigte oder defekte Batterie
Kritisch auffällige Batterie
Je höher das mögliche Risiko, desto genauer müssen Transportweg, Verpackung und Handling geprüft werden.
Beschädigte Batterien – Hinweise
ADR: Besondere Verpackungsanweisungen wie P908, unter bestimmten Bedingungen P911 / LP906. Der konkrete Zustand muss bewertet werden.
Was wir bei defekten Batterien benötigen
Lagerung
Es gibt kein einzelnes „Lithium-Batterie-Lagergesetz". Die betriebliche Bewertung kann verschiedene Themen umfassen:
Relevante Quellen: TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) und DGUV-Informationen zum Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien.
Brandschutz
Beschädigung, Überhitzung oder interne Fehler können zu thermischen Reaktionen führen. Mögliche Hinweise auf einen problematischen Zustand vor der Lagerung:
Die DGUV nennt solche Merkmale ausdrücklich als Hinweise, die vor der Lagerung berücksichtigt werden sollten.
Quarantänelagerung
Typische Anwendungsfälle für eine Quarantänelösung:
Unsere Leistung
Projektbezogen können geeignete Lager- oder Quarantänelösungen organisiert werden.
Quarantänelösung anfragenBehälter mietenAbfallrecht · Second-Life · Recycling
Eine gebrauchte Batterie ist nicht allein deshalb automatisch Abfall, weil sie bereits benutzt wurde. Entscheidend ist der konkrete weitere Umgang und die rechtliche Abfalleigenschaft nach der Abfallrahmenrichtlinie.
Die richtige Einordnung bestimmt den weiteren Weg.
Second-Life & Repurposing
Second-Life kann insbesondere bei größeren Batteriesystemen relevant werden. Mögliche Prüfbereiche:
Begriffe der EU-Batterieverordnung
Recyclingvorgaben
Recyclingeffizienz – Lithiumbasierte Batterien
65 %
bis Ende 2025
70 %
bis Ende 2030
Recyclingeffizienz und Rückgewinnung einzelner Materialien sind zwei unterschiedliche Kennzahlen.
Materialrückgewinnung (Anhang XII EU-BattVO)
Kobalt
Kupfer
Blei
Nickel
Lithium
Die eigentliche stoffliche Aufbereitung erfolgt über geeignete spezialisierte Recyclingpartner. Wir koordinieren den Weg dorthin: Abholung · Transport · Zwischenlagerung · Übergabe.
Was passiert beim Recycling?
Trennung von Gehäuse, Elektronik und Batteriemodulen.
Zerkleinerung und Trennung verschiedener Materialfraktionen.
Fraktion mit wertvollen Bestandteilen aus den aktiven Batteriematerialien.
Je nach Verfahren können daraus verschiedene Rohstoffe zurückgewonnen werden.
Abfallverbringung · (EU) 2024/1157 · seit 21. Mai 2026
Ein normaler Warentransport und die grenzüberschreitende Verbringung von Abfall sind regulatorisch nicht dasselbe. Die Verordnung (EU) 2024/1157 gilt seit dem 21. Mai 2026 und regelt unter anderem Verbringungen zwischen EU-Mitgliedstaaten sowie Importe und Exporte.
Betrifft unter anderem
Notifizierung
Einige grenzüberschreitende Abfallverbringungen unterliegen einem formellen Notifizierungs- und Zustimmungsverfahren. Je nach Abfallart, Klassifizierung, Herkunft, Bestimmungsland und Verwertungsverfahren können unterschiedliche Verfahren gelten.
Keine pauschale Aussage: „Jeder Batterietransport ins Ausland braucht eine Notifizierung." – Der konkrete Fall muss geprüft werden.
EUROPAWEITE BATTERIEPROJEKTE – ZENTRAL KOORDINIERT.
Über unser spezialisiertes Partnernetzwerk können Batterieprojekte auch grenzüberschreitend koordiniert werden.
Praxis
Wer sagt: Wir produzieren die Batterie nicht selbst, also sind wir nicht betroffen – das kann falsch sein. Auch Importeure, Eigenmarkenanbieter und bestimmte Händler können regulatorische Pflichten tragen.
Das CE-Zeichen allein als ausreichenden Nachweis zu betrachten reicht häufig nicht. Auch technische Dokumentation und tatsächliche Produktzuordnung können relevant sein.
Die Batteriekategorie kann Auswirkungen auf Registrierung, Rücknahme, Sammelziele, Kennzeichnung und den Batteriepass haben.
Rücknahme sollte vorher geplant werden, bevor Rückläufer entstehen.
Der Zustand einer Batterie kann Transport, Verpackung und Lagerung grundlegend verändern.
Wiederverwendung kann eine andere Einordnung erforderlich machen; gebrauchte Batterien sind nicht zwingend Abfall.
Auch das kann regulatorisch problematisch sein und Abfallverbringungsrecht auslösen.
Abfallrechtliche Verfahren können bei internationalen Batterietransporten zusätzlich relevant sein.
Gerade bei Importbeständen sind fehlende technische Dokumente häufig problematisch.
Für betroffene Batterien kommt die Verpflichtung ab Februar 2027. Die Vorbereitung sollte rechtzeitig beginnen.
Umnutzung, Repurposing oder Remanufacturing können neue Pflichten auslösen.
Werkstätten und Servicestellen benötigen klare Prozesse für den Umgang mit beschädigten Batterien.
Praxisbeispiele
Ein Anbieter verkauft Batteriespeicher in mehreren EU-Ländern. Nach einigen Jahren entstehen Garantierückläufer, defekte Module und komplette Austauschsysteme.
Ein Installateur baut beim Kunden einen defekten Batteriespeicher aus. Fragen: Lagerung, Zustandsbewertung, Verpackung, Abholung, Second-Life, Verwertung.
Mehrere Paletten ungetesteter Batteriemodule sollen aus einem Lager entfernt werden.
Ein Unternehmen muss Batterien von Händlern oder Servicepartnern in mehreren Ländern zurückführen.
Praktische Lösung
Wir unterstützen Unternehmen beim praktischen Batterieprozess.
Unsere Leistungen passend zu den Regelwerken:
EU-Batterieverordnung
→ Batterieprozess und Rücknahme.
Herstellerverantwortung
→ Rücknahmelogistik.
ADR
→ Verpackung und Transport.
Lageranforderungen
→ Lager- und Quarantänelösungen.
Abfallrecht
→ Verwertung und Entsorgungslogistik.
EU-Abfallverbringung
→ Grenzüberschreitende Koordination.
Second-Life
→ Bestandsbewertung und mögliche Weiterverwendung.
Recyclingvorgaben
→ Zuführung zu geeigneten Recyclingpartnern.
BATTERIERECHT VERSTEHEN. PRAKTISCHE UMSETZUNG ORGANISIEREN.
VON DER RÜCKNAHME BIS ZUR VERWERTUNG – AUCH EUROPAWEIT.
Zielgruppen
Wissenscenter
Diese Seite ist die zentrale Übersicht. Zu folgenden Themen entstehen vertiefende Unterseiten:
FAQ
Anfrage
Sie müssen nicht zuerst selbst feststellen, welche Transport-, Lager- oder Verwertungslösung für Ihren Batterieposten erforderlich ist. Senden Sie uns die vorhandenen Informationen. Wir prüfen die praktische Aufgabenstellung und koordinieren die nächsten Schritte.
Viele Regeln. Ein konkreter Batterieprozess.
Die regulatorischen Anforderungen an Lithium-Ionen-Batterien werden umfangreicher.
Für Unternehmen zählt am Ende jedoch vor allem eine Frage:
„Was muss mit meinem konkreten Batterieposten jetzt geschehen?"
Wir koordinieren je nach Projekt:
Deutschlandweit und europaweit.