Stand: August 2026

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    Allgemeine Information · keine Rechtsberatung

    Batterierecht verstehen.
    Anforderungen sicher umsetzen.

    Der umfassende Leitfaden für Lithium-Ionen-Batterien

    Lithium-Ionen-Batterien unterliegen heute zahlreichen Produkt-, Umwelt-, Transport-, Rücknahme- und Recyclinganforderungen. Je nachdem, ob ein Unternehmen Batterien herstellt, importiert, vertreibt, betreibt, zurücknimmt, transportiert oder verwertet, können unterschiedliche Pflichten relevant werden.

    Wir geben einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Regelwerke und unterstützen bei der praktischen Umsetzung rund um den Batterie-Lebenszyklus.

    EU-BatterieverordnungBattDGRegistrierungCEKennzeichnungBatteriepassADRLagerungRücknahmeAbfallrechtRecycling

    Deutschland und europaweite Batterieprojekte.

    Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von Batteriekategorie, Rolle des Unternehmens, Batteriezustand, Tätigkeit, Transportweg und Zielland ab.

    Regelwerke im Überblick

    Die wichtigsten Rechtsbereiche auf einen Blick

    EU-Batterieverordnung

    (EU) 2023/1542

    Europäischer Rahmen für Batterien über den gesamten Lebenszyklus.

    BattDG

    Deutsches Durchführungsgesetz

    Nationale Umsetzung der EU-Batterieverordnung in Deutschland. In Kraft seit 7. Oktober 2025.

    Gefahrgutrecht / ADR

    Beförderung auf der Straße

    Wesentliche Anforderungen an Transport gefährlicher Güter; daneben RID, IMDG, IATA-DGR.

    Abfallrecht

    KrWG & Abfallrahmenrichtlinie

    Relevant, sobald Batterien als Abfall einzustufen sind.

    EU-Abfallverbringungsverordnung

    (EU) 2024/1157 · seit 21. Mai 2026

    Grenzüberschreitende Abfalltransporte innerhalb der EU sowie Importe und Exporte.

    Arbeitsschutz & Brandschutz

    TRGS 510 · DGUV

    Relevant für Lagerung, Handling und betriebliche Prozesse mit Lithium-Batterien.

    Produktsicherheit & CE

    Konformitätsbewertung

    Anforderungen an Produktkonformität, technische Dokumentation und Inverkehrbringen.

    Weitere Vorgaben

    Je nach Batterie und Anwendung

    Technische Normen, branchenspezifische Anforderungen und weitere produktbezogene Regelwerke.

    Warum das Thema komplex ist

    Eine Batterie ist heute mehr als ein technisches Produkt

    Die Anforderungen an Batterien enden nicht mehr mit deren Herstellung. Ein modernes Batteriesystem durchläuft zahlreiche Phasen – für unterschiedliche Phasen greifen unterschiedliche Regelungen ineinander.

    Entwicklung
    Herstellung
    Inverkehrbringen
    Nutzung
    Service
    Rücknahme

    Wiederverwendung

    Second-Life

    Verwertung

    Recycling

    Es reicht häufig nicht, nur eine einzelne Vorschrift zu betrachten. Bereits die Frage, ob eine Batterie noch Produkt oder bereits Abfall ist, kann Auswirkungen auf Transport, Lagerung und grenzüberschreitende Verbringung haben.

    Deshalb müssen Unternehmen häufig gleichzeitig berücksichtigen:

    Produktsicherheit
    Konformität
    Kennzeichnung
    Registrierung
    Herstellerverantwortung
    Transportrecht
    Lagerung
    Abfallrecht
    Recycling
    Dokumentation

    Wie unterstützen wir?

    Wir betrachten den konkreten Batterieposten und koordinieren die praktischen nächsten Schritte.

    Identifikation & Bewertung
    Logistik koordinieren
    Lager & Rücknahme
    Verwertung organisieren
    Batterieposten prüfen

    EU-Batterieverordnung · (EU) 2023/1542

    Der gesamte Lebenszyklus einer Batterie wird betrachtet

    Die EU-Batterieverordnung verfolgt einen umfassenden Ansatz. Sie enthält nicht lediglich Vorschriften für die Entsorgung alter Batterien – sie beschäftigt sich mit praktisch dem gesamten Lebenszyklus.

    Produkt

    Nachhaltigkeit
    Produktsicherheit
    Leistungsanforderungen
    Haltbarkeit
    CE-Kennzeichnung
    Konformitätsbewertung
    Technische Unterlagen

    Markt & Verantwortung

    Herstellerverantwortung
    Wirtschaftsakteure
    Informationspflichten
    Kennzeichnung
    Registrierung
    Authorised Representative EPR
    Sorgfaltspflichten Lieferkette

    Ende des Lebenszyklus

    Sammlung & Rücknahme
    Recycling
    Wiederverwendung
    Repurposing
    Remanufacturing
    Rohstoffrückgewinnung
    Digitaler Batteriepass

    Fünf zentrale Batteriekategorien

    Gerätebatterien

    Portable

    Werkzeugakkus
    Haushaltsakkus
    Geräteakkus
    Kleinere Elektronikbatterien

    LMT-Batterien

    Leichte Verkehrsmittel

    E-Bikes
    E-Scooter
    Andere leichte E-Fahrzeuge

    SLI-Batterien

    Starting · Lighting · Ignition

    Starten
    Beleuchtung
    Zündung
    Hilfsfunktionen

    EV-Batterien

    Elektrofahrzeuge

    Traktionsbatterien für E-/Hybridfahrzeuge

    Industriebatterien

    Industrielle Anwendungen

    PV-Speicher
    Gewerbespeicher
    Industriespeicher
    BESS
    USV
    Telekommunikationsspeicher
    Industrielle Batteriesysteme

    Warum die Batteriekategorie so wichtig ist

    Die korrekte Kategorisierung kann relevant sein für: Registrierung, Herstellerverantwortung, Rücknahme, Sammelziele, Informationspflichten, Batteriepass, technische Anforderungen und Recyclingorganisation. Deshalb sollte bei einem neuen Batterieprojekt zunächst geklärt werden: Was für eine Batterie liegt überhaupt vor?

    Herstellerbegriff

    Wer ist Hersteller?

    Der juristische Herstellerbegriff kann weiter gehen als der tatsächliche Produzent. Die EU-Batterieverordnung definiert „producer" ausdrücklich weiter als ausschließlich die Fabrik, in der die Batterie hergestellt wurde.

    Hersteller im technischen Sinn

    Unternehmen, das Batterien produziert oder unter eigenem Namen produzieren lässt.

    Importeur

    Wer Batterien aus Drittstaaten erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt.

    Eigenmarkenanbieter

    Wer Batterien unter eigener Marke vermarktet.

    Bestimmte Händler

    Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Händler betroffen sein.

    Fernabsatzanbieter

    Grenzüberschreitende Online-Anbieter können ebenfalls regulatorische Rollen einnehmen.

    Entscheidend ist nicht nur, wer die Batterie produziert – sondern auch, wer sie wo erstmals auf den Markt bringt.

    BattDG · Deutschland

    Das neue deutsche Batterierecht

    Das frühere Batteriegesetz wurde abgelöst. Deutschland hat mit dem BattDG (in Kraft seit 7. Oktober 2025) einen neuen Rechtsrahmen zur Durchführung der EU-Batterieverordnung geschaffen.

    Registrierung nach Batteriekategorie
    Zuständige Behörde: stiftung ear
    Organisationen für Herstellerverantwortung
    Rücknahme & Sammlung
    Dokumentation & Reporting
    Nationale Durchführung der europäischen Herstellerverantwortung

    Registrierung

    Produzenten müssen in dem jeweiligen Mitgliedstaat registriert sein, bevor sie dort Batterien erstmals auf dem Markt bereitstellen. In Deutschland nimmt die stiftung ear behördliche Aufgaben im Zusammenhang mit dem BattDG wahr.

    Import aus Drittstaaten

    Wer Batterien importiert, sollte prüfen: Importeurspflichten, Konformitätsprüfung, CE, Kennzeichnung, technische Unterlagen, Registrierungsfragen.

    Wir unterstützen bei der operativen Seite: Identifikation, Logistik, Rücknahme, Lagerung, Verwertung, Recycling.

    Händler und Distributoren

    Auch der Vertrieb hat eigene Pflichten

    Wer Batterien verkauft oder bereitstellt, ist nicht automatisch von allen regulatorischen Themen befreit. Distributoren müssen vor Bereitstellung bestimmte regulatorische Punkte prüfen – die EU-Verordnung nennt beispielsweise Herstellerregistrierung, CE und Kennzeichnung.

    Typischer Fall: Händler mit ausländischem Speicherhersteller

    Wer ist Hersteller im regulatorischen Sinn?
    Ist eine Registrierung vorhanden?
    Sind Kennzeichnung und CE korrekt?
    Wer übernimmt spätere Rücknahme?
    Was geschieht mit Garantie-Rückläufern?
    Wie werden defekte Module gelagert und transportiert?

    Wir unterstützen bei der praktischen Rücknahme- und Batterielogistik.

    Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

    Verantwortung endet nicht beim Verkauf

    Hersteller müssen sich in Deutschland je Batteriekategorie an einer Organisation für Herstellerverantwortung beteiligen oder die erweiterte Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen. Herstellerverantwortung betrifft unter anderem die Organisation und Finanzierung des späteren Umgangs mit Altbatterien.

    Sammlung
    Rücknahme
    Transport
    Behandlung
    Verwertung
    Informationen
    Mengenreporting
    Dokumentation

    Eine Organisation für Herstellerverantwortung erfüllt Herstellerverantwortung für mehrere Hersteller gemeinsam. Unsere Rolle liegt auf der praktischen operativen Ebene: Batterien erfassen, zurücknehmen, abholen, lagern, transportieren und Verwertungswege koordinieren.

    Für Unternehmen mit Standorten in mehreren EU-Mitgliedstaaten kann zudem ein Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung (authorised representative for EPR) eine Rolle spielen.

    Herstellerverantwortung braucht eine funktionierende Logistik.

    Wie unterstützen wir?

    Wir koordinieren projektbezogen:

    Rückholungen
    Händlerabholungen
    Werkstattabholungen
    Installateur-Rückläufer
    Standortkonsolidierung
    Lagerung
    Transport
    Verwertung
    Rücknahmekonzept anfragen
    Europaweite Rücknahme anfragen

    Produktkonformität & Kennzeichnung

    Batterien müssen die für sie geltenden Anforderungen erfüllen

    Konformitätsbewertung

    Interne Produktionskontrolle
    Qualitätssicherung
    Einzelprüfung
    Technische Dokumentation
    Prüf- und Nachweispflichten

    Unterschiedliche Verfahren je nach Serien- oder Einzelprodukt.

    EU-Konformitätserklärung

    Hersteller erklärt Konformität
    Vorgegebenes Format
    Muss aktuell gehalten werden
    Zehn Jahre verfügbar halten

    Bei Import größerer Posten sollten auch techn. Unterlagen geprüft werden.

    CE-Kennzeichnung

    Nicht: Qualitätsauszeichnung
    Nicht: freiwilliges Siegel
    Sondern: Konformitätserklärung des Herstellers
    Grundsätzlich vor Inverkehrbringen

    Typische Fragen: Eigenmarken, Importware, Repurposing.

    Technische Dokumentation

    Produktidentifikation
    Konstruktion & Spezifikationen
    Angewendete Normen
    Prüfungen
    Sicherheit
    Konformitätsbewertung

    Zehn Jahre Aufbewahrungspflicht nach EU-Batterieverordnung.

    Kennzeichnung

    Herstellerinformationen
    Modellidentifikation
    Getrennte Sammlung (ab Aug. 2025)
    Chemische Hinweise
    Kapazitätsangaben
    QR-Code (ab Feb. 2027)

    Symbol für getrennte Sammlung gilt grundsätzlich seit dem 18. August 2025.

    Stationäre Speicher

    Sicher während normalem Betrieb
    Technische Dokumentation
    Sicherheitsbewertung
    PV-Speicher, BESS, USV

    Besonders relevant: Am Ende des ersten Einsatzes – Rücknahme, Second-Life, Recycling.

    QR-Code · ab 18. Februar 2027

    Ab 2027 wird die Batterie digitaler

    Ab dem 18. Februar 2027 müssen alle Batterien grundsätzlich mit einem QR-Code gekennzeichnet werden. Je nach Batteriekategorie führt dieser zu unterschiedlichen Informationen und bei bestimmten Batterien zum Batteriepass.

    BATTERIE → QR-CODE → INFORMATIONEN / BATTERIEPASS

    Batteriepass · ab 18. Februar 2027

    Der digitale Lebenslauf bestimmter Batterien

    Batteriepasspflichtig ab 18.02.2027:

    LMT-Batterien
    Elektrofahrzeugbatterien
    Industriebatterien über 2 kWh

    Der Batteriepass kann unter anderem enthalten:

    Batteriemodell
    Materialzusammensetzung
    Batteriechemie
    Gefährliche Stoffe
    Kritische Rohstoffe
    CO₂-Angaben
    Rezyklatanteile
    Lebenszyklusinformationen

    Second-Life und Batteriepass

    Für wiederaufbereitete oder umgenutzte Batterien kann ein neuer Batteriepass mit Verbindung zum ursprünglichen entstehen. Second-Life wird dadurch transparenter und nachvollziehbarer.

    CO₂-Fußabdruck

    Ökologischer Fußabdruck als Regulierungsthema

    Die EU-Batterieverordnung enthält für bestimmte EV-, wiederaufladbare Industrie- und LMT-Batterien stufenweise Anforderungen an die CO₂-Fußabdruck-Deklaration. Die konkreten Zeitpunkte hängen teilweise vom Inkrafttreten weiterer delegierter Akte ab.

    Keine pauschale Aussage: „Seit Datum X muss jede Batterie einen CO₂-Fußabdruck haben." – Differenzierte Betrachtung je Batterietyp erforderlich.

    Rezyklatanteil

    Recycelte Rohstoffe werden regulatorisch wichtiger

    Die EU-Batterieverordnung enthält für bestimmte Batteriearten Vorgaben und Dokumentationsanforderungen zum Anteil zurückgewonnener Materialien in neu hergestellten Batterien. Relevante Rohstoffe sind unter anderem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.

    Der regulatorische Trend geht hin zu stärker dokumentierter Kreislaufführung von Batterierohstoffen.

    Batterie-Due-Diligence · ab 18. August 2027

    Sorgfaltspflichten in der Rohstofflieferkette

    Ab 18. August 2027 gelten Batterie-Due-Diligence-Pflichten für die erfassten Wirtschaftsakteure. Das Kapitel ist grundsätzlich nicht auf Unternehmen unter 40 Mio. EUR Nettoumsatz anwendbar (sofern nicht Teil einer konsolidiert größeren Gruppe).

    Rohstoffherkunft
    Lieferkette
    Soziale & Umweltrisiken
    Managementsystem
    Risikobewertung
    Third-Party Verification
    Öffentliche Berichterstattung

    Rücknahmepflichten

    Was geschieht, wenn die Batterie zurückkommt?

    Distributoren müssen bestimmte Altbatterien grundsätzlich kostenlos zurücknehmen, ohne den Kauf einer neuen Batterie zur Voraussetzung zu machen. Die konkreten Pflichten unterscheiden sich nach Batteriekategorie und Vertriebsform.

    HändlerRückgabe durch Kunden.
    WerkstättenAustausch defekter Batterien.
    InstallateureRückläufer aus PV-Speichern.
    HerstellerGarantie- und Rückrufbestände.
    IndustrieAusgetauschte Batteriesysteme.

    Wie unterstützen wir?

    Rücknahme muss praktisch funktionieren – wir koordinieren:

    Abholung
    Geeignete Verpackung
    Behälter
    Standortkonsolidierung
    Transport
    Zwischenlagerung
    Rückführung
    Verwertung / Recycling
    Rücknahme organisieren

    Sammelquoten

    Europa erhöht die Anforderungen an die Sammlung

    Gerätealtbatterien

    63 %

    bis Ende 2027

    73 %

    bis Ende 2030

    LMT-Altbatterien

    51 %

    bis Ende 2028

    61 %

    bis Ende 2031

    Diese Ziele ergeben sich aus der EU-Batterieverordnung. Wir behaupten nicht, dass wir selbst diese Quote erreichen oder verantworten – unsere Rolle liegt in der operativen Logistik und Verwertungskoordination.

    Gefahrgutrecht & Transport

    Warum der Batterietransport ein eigenes Thema ist

    Lithium-Ionen-Batterien können beim Transport Gefahrgut sein. Der Transport einer Batterie ist regulatorisch etwas anderes als ihre normale Verwendung.

    Straße

    ADR

    Europäisches Übereinkommen über den internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Straße.

    Schiene

    RID

    Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter.

    See

    IMDG

    International Maritime Dangerous Goods Code.

    Luft

    IATA-DGR / ICAO

    International Air Transport Association Dangerous Goods Regulations.

    UN-Nummern für Lithium-Batterien

    UN 3480Lithium-Ionen-Batterien (allein)
    UN 3481Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten
    UN 3090Lithium-Metall-Batterien
    UN 3091Lithium-Metall-Batterien in/mit Ausrüstung

    Die richtige Klassifizierung ist eine Grundlage für den weiteren Transportprozess.

    UN 38.3 – Transporttest

    Was ist UN 38.3?

    UN 38.3 bezeichnet Prüfanforderungen, die im Zusammenhang mit der Beförderung von Lithiumzellen und -batterien relevant sind. Es ist kein allgemeines „Sicherheitszertifikat für alles", sondern spezifische Prüfanforderungen.

    Testnachweis & Test Summary
    Batterietyp & Konstruktion
    Hersteller
    Produktionsserie
    Prototypen
    Sonderfälle

    Batterie ohne erkennbare Unterlagen?

    Fotos, Typenschilder und technische Dokumente senden. Wir prüfen den konkreten Logistikfall gemeinsam mit geeigneten Fachpartnern.

    Zustand und Transportanforderungen

    Neue / regulär funktionsfähige Batterie

    Gebrauchte Batterie ohne erkennbare Beschädigung

    Beschädigte oder defekte Batterie

    Kritisch auffällige Batterie

    Je höher das mögliche Risiko, desto genauer müssen Transportweg, Verpackung und Handling geprüft werden.

    Beschädigte Batterien – Hinweise

    Gehäuseschaden
    Verformung
    Aufblähung
    Leckage
    Auffälliger Geruch
    Starke Erwärmung
    Rauchentwicklung
    Unfallbatterie
    Beschädigte Anschlüsse
    Mechanische Einwirkung
    Brand- oder Wasserschaden
    Produktionsfehler

    ADR: Besondere Verpackungsanweisungen wie P908, unter bestimmten Bedingungen P911 / LP906. Der konkrete Zustand muss bewertet werden.

    Was wir bei defekten Batterien benötigen

    Hersteller
    Modell
    Spannung
    Kapazität
    Gewicht
    Abmessungen
    Anzahl
    Fehlerbeschreibung
    Fotos
    Bilder des Schadens
    Typenschild
    Standort
    Unfall/Brand/Wasser
    Technische Unterlagen
    Defekte Batterie anfragen

    Lagerung

    Welche Vorschriften gelten für Lithium-Batterien im Betrieb?

    Es gibt kein einzelnes „Lithium-Batterie-Lagergesetz". Die betriebliche Bewertung kann verschiedene Themen umfassen:

    Gefährdungsbeurteilung
    Batteriezustand
    Batteriemenge
    Herstellerangaben
    Brandschutz
    Arbeitsschutz
    Umgebung
    Bauliche Bedingungen
    Lagerkonzept
    Organisatorische Maßnahmen
    Versicherungsanforderungen

    Relevante Quellen: TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) und DGUV-Informationen zum Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien.

    Brandschutz

    Zustand und Lagerumgebung als Sicherheitsfaktor

    Beschädigung, Überhitzung oder interne Fehler können zu thermischen Reaktionen führen. Mögliche Hinweise auf einen problematischen Zustand vor der Lagerung:

    Verformungen
    Verfärbungen
    Ungewöhnliche Erwärmung
    Geruch
    Austretende Flüssigkeit

    Die DGUV nennt solche Merkmale ausdrücklich als Hinweise, die vor der Lagerung berücksichtigt werden sollten.

    Quarantänelagerung

    Auffällige Batterien getrennt behandeln

    Typische Anwendungsfälle für eine Quarantänelösung:

    Werkstattrückläufer
    Beschädigter Speicher
    Batterie nach Unfall
    Garantiefall
    Unbekannter Batteriezustand
    Auffällige Batterie vor Abholung

    Unsere Leistung

    Projektbezogen können geeignete Lager- oder Quarantänelösungen organisiert werden.

    Quarantänelösung anfragenBehälter mieten

    Abfallrecht · Second-Life · Recycling

    Wann wird eine Batterie zu Abfall?

    Eine gebrauchte Batterie ist nicht allein deshalb automatisch Abfall, weil sie bereits benutzt wurde. Entscheidend ist der konkrete weitere Umgang und die rechtliche Abfalleigenschaft nach der Abfallrahmenrichtlinie.

    Batterie aus erster Nutzung ausgebaut
    Technischen und rechtlichen Status prüfen
    Wiederverwendung
    Second-Life / Repurposing
    Ersatzteil / Komponente
    Altbatterie → Verwertung / Recycling

    Die richtige Einordnung bestimmt den weiteren Weg.

    Second-Life & Repurposing

    Ein zweites Batterieleben

    Second-Life kann insbesondere bei größeren Batteriesystemen relevant werden. Mögliche Prüfbereiche:

    Zustand
    Restkapazität
    Spannung
    Zellabweichungen
    Batteriemanagement
    Technische Eignung
    Wirtschaftliche Eignung

    Begriffe der EU-Batterieverordnung

    Preparation for re-use: Vorbereitung zur Wiederverwendung
    Preparation for repurposing: Vorbereitung für andere Nutzung
    Repurposing: Umnutzung für anderen Zweck
    Remanufacturing: Aufarbeitung nach regulatorischen Definitionen
    Second-Life-Prüfung anfragen

    Recyclingvorgaben

    Recyclingeffizienz & Materialrückgewinnung

    Recyclingeffizienz – Lithiumbasierte Batterien

    65 %

    bis Ende 2025

    70 %

    bis Ende 2030

    Recyclingeffizienz und Rückgewinnung einzelner Materialien sind zwei unterschiedliche Kennzahlen.

    Materialrückgewinnung (Anhang XII EU-BattVO)

    Kobalt

    90 % ab 202795 % ab 2031

    Kupfer

    90 % ab 202795 % ab 2031

    Blei

    90 % ab 202795 % ab 2031

    Nickel

    90 % ab 202795 % ab 2031

    Lithium

    50 % ab 202780 % ab 2031

    Die eigentliche stoffliche Aufbereitung erfolgt über geeignete spezialisierte Recyclingpartner. Wir koordinieren den Weg dorthin: Abholung · Transport · Zwischenlagerung · Übergabe.

    Was passiert beim Recycling?

    01

    Demontage

    Trennung von Gehäuse, Elektronik und Batteriemodulen.

    02

    Mechanische Aufbereitung

    Zerkleinerung und Trennung verschiedener Materialfraktionen.

    03

    Schwarze Masse

    Fraktion mit wertvollen Bestandteilen aus den aktiven Batteriematerialien.

    04

    Metallurgische Aufbereitung

    Je nach Verfahren können daraus verschiedene Rohstoffe zurückgewonnen werden.

    Abfallverbringung · (EU) 2024/1157 · seit 21. Mai 2026

    Wenn Altbatterien Grenzen überschreiten

    Ein normaler Warentransport und die grenzüberschreitende Verbringung von Abfall sind regulatorisch nicht dasselbe. Die Verordnung (EU) 2024/1157 gilt seit dem 21. Mai 2026 und regelt unter anderem Verbringungen zwischen EU-Mitgliedstaaten sowie Importe und Exporte.

    Betrifft unter anderem

    Verbringungen zwischen EU-Mitgliedstaaten
    Einfuhren in die EU
    Ausfuhren aus der EU
    Transit durch die EU

    Notifizierung

    Einige grenzüberschreitende Abfallverbringungen unterliegen einem formellen Notifizierungs- und Zustimmungsverfahren. Je nach Abfallart, Klassifizierung, Herkunft, Bestimmungsland und Verwertungsverfahren können unterschiedliche Verfahren gelten.

    Keine pauschale Aussage: „Jeder Batterietransport ins Ausland braucht eine Notifizierung." – Der konkrete Fall muss geprüft werden.

    EUROPAWEITE BATTERIEPROJEKTE – ZENTRAL KOORDINIERT.

    Über unser spezialisiertes Partnernetzwerk können Batterieprojekte auch grenzüberschreitend koordiniert werden.

    Bestandsaufnahme
    Abholung & Verpackung
    Transport
    Zwischenlagerung & Rückführung
    Europa-Projekt anfragen

    Praxis

    Typische Fehler in Unternehmen

    01

    Herstellerbegriff zu eng verstanden

    Wer sagt: Wir produzieren die Batterie nicht selbst, also sind wir nicht betroffen – das kann falsch sein. Auch Importeure, Eigenmarkenanbieter und bestimmte Händler können regulatorische Pflichten tragen.

    02

    Importware ohne ausreichende Prüfung

    Das CE-Zeichen allein als ausreichenden Nachweis zu betrachten reicht häufig nicht. Auch technische Dokumentation und tatsächliche Produktzuordnung können relevant sein.

    03

    Falsche Batteriekategorie

    Die Batteriekategorie kann Auswirkungen auf Registrierung, Rücknahme, Sammelziele, Kennzeichnung und den Batteriepass haben.

    04

    Rücknahme erst organisieren, wenn die erste Batterie zurückkommt

    Rücknahme sollte vorher geplant werden, bevor Rückläufer entstehen.

    05

    Defekte Batterien wie normale Ware behandeln

    Der Zustand einer Batterie kann Transport, Verpackung und Lagerung grundlegend verändern.

    06

    Gebrauchte Batterie automatisch als Abfall einstufen

    Wiederverwendung kann eine andere Einordnung erforderlich machen; gebrauchte Batterien sind nicht zwingend Abfall.

    07

    Umgekehrt Abfall als Gebrauchtware deklarieren

    Auch das kann regulatorisch problematisch sein und Abfallverbringungsrecht auslösen.

    08

    Grenzüberschreitende Verbringung wie normalen Transport behandeln

    Abfallrechtliche Verfahren können bei internationalen Batterietransporten zusätzlich relevant sein.

    09

    Technische Unterlagen fehlen

    Gerade bei Importbeständen sind fehlende technische Dokumente häufig problematisch.

    10

    Batteriepass zu spät vorbereiten

    Für betroffene Batterien kommt die Verpflichtung ab Februar 2027. Die Vorbereitung sollte rechtzeitig beginnen.

    11

    Second-Life ohne erneute regulatorische Betrachtung

    Umnutzung, Repurposing oder Remanufacturing können neue Pflichten auslösen.

    12

    Keine Lösung für beschädigte Rückläufer

    Werkstätten und Servicestellen benötigen klare Prozesse für den Umgang mit beschädigten Batterien.

    Praxisbeispiele

    Aus der Praxis – konkrete Szenarien

    01

    PV-Speicher-Anbieter – Rückläufer in mehreren EU-Ländern

    Ein Anbieter verkauft Batteriespeicher in mehreren EU-Ländern. Nach einigen Jahren entstehen Garantierückläufer, defekte Module und komplette Austauschsysteme.

    Herstellerverantwortung klären
    Rücknahme koordinieren
    Transport & Lagerung
    Second-Life prüfen
    Grenzüberschreitende Rückführung
    Rücknahme koordinieren
    02

    Installateur mit defektem Batteriespeicher beim Kunden

    Ein Installateur baut beim Kunden einen defekten Batteriespeicher aus. Fragen: Lagerung, Zustandsbewertung, Verpackung, Abholung, Second-Life, Verwertung.

    Zustandsbewertung
    Geeignete Verpackung
    Abholung koordinieren
    Second-Life prüfen
    Verwertung / Recycling
    Speicher anfragen
    03

    Industrieunternehmen räumt Lagerbestand

    Mehrere Paletten ungetesteter Batteriemodule sollen aus einem Lager entfernt werden.

    Bestand erfassen
    Zustand bewerten
    Wirtschaftlichen Wert prüfen
    Ankauf / Second-Life / Recycling
    Logistik organisieren
    Lagerbestand anfragen
    04

    Hersteller-Rückruf in mehreren Ländern

    Ein Unternehmen muss Batterien von Händlern oder Servicepartnern in mehreren Ländern zurückführen.

    Standorte erfassen
    Mengen zusammenführen
    Abholungen koordinieren
    Zwischenlagerung organisieren
    Verwertung koordinieren
    Rückruf-Projekt anfragen

    Praktische Lösung

    Von der Vorschrift zur Umsetzung

    Wir unterstützen Unternehmen beim praktischen Batterieprozess.

    Bestände aufnehmen
    Batterien identifizieren
    Zustand dokumentieren
    Verpackung koordinieren
    Abholung organisieren
    Gefahrgutlogistik koordinieren
    Zwischenlagerung organisieren
    Europaweite Rücknahme planen
    Ankauf prüfen
    Second-Life prüfen
    Verwertung koordinieren
    Recycling organisieren

    Unsere Leistungen passend zu den Regelwerken:

    EU-Batterieverordnung

    → Batterieprozess und Rücknahme.

    Herstellerverantwortung

    → Rücknahmelogistik.

    ADR

    → Verpackung und Transport.

    Lageranforderungen

    → Lager- und Quarantänelösungen.

    Abfallrecht

    → Verwertung und Entsorgungslogistik.

    EU-Abfallverbringung

    → Grenzüberschreitende Koordination.

    Second-Life

    → Bestandsbewertung und mögliche Weiterverwendung.

    Recyclingvorgaben

    → Zuführung zu geeigneten Recyclingpartnern.

    BATTERIERECHT VERSTEHEN. PRAKTISCHE UMSETZUNG ORGANISIEREN.

    VON DER RÜCKNAHME BIS ZUR VERWERTUNG – AUCH EUROPAWEIT.

    Zielgruppen

    Für welche Unternehmen?

    Batteriehersteller
    Speicherhersteller
    Importeure
    Eigenmarkenanbieter
    Händler
    Online-Händler
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    Vertiefende Informationen zu einzelnen Themen

    Diese Seite ist die zentrale Übersicht. Zu folgenden Themen entstehen vertiefende Unterseiten:

    EU-Batterieverordnung 2023/1542
    BattDG einfach erklärt
    Batteriehersteller & Registrierung
    Herstellerverantwortung bei Batterien
    CE-Kennzeichnung für Batterien
    Batterie-Konformität
    Batteriepass 2027
    QR-Code für Batterien
    UN 38.3
    Lithium-Batterien nach ADR transportieren
    Defekte Lithium-Batterien transportieren
    P908, P911 und LP906
    Lithium-Batterien richtig lagern
    Quarantänelagerung
    Batterie-Rücknahme für Unternehmen
    Second-Life-Batterien
    Wann ist eine Batterie Abfall?
    Recyclingquoten für Lithium-Ionen-Batterien
    Schwarze Masse und Rohstoffrückgewinnung
    Abfallverbringung von Batterien innerhalb Europas
    Notifizierungsverfahren
    Europaweite Batterie-Rückführung

    FAQ

    Häufige Fragen im Detail

    Anfrage

    Ihre Batterie – unser nächster Schritt

    Sie müssen nicht zuerst selbst feststellen, welche Transport-, Lager- oder Verwertungslösung für Ihren Batterieposten erforderlich ist. Senden Sie uns die vorhandenen Informationen. Wir prüfen die praktische Aufgabenstellung und koordinieren die nächsten Schritte.

    Viele Regeln. Ein konkreter Batterieprozess.

    VIELE REGELN. EIN KONKRETER BATTERIEPROZESS.

    Die regulatorischen Anforderungen an Lithium-Ionen-Batterien werden umfangreicher.

    Für Unternehmen zählt am Ende jedoch vor allem eine Frage:

    „Was muss mit meinem konkreten Batterieposten jetzt geschehen?"

    Wir koordinieren je nach Projekt:

    AbholungVerpackungTransportLagerungRücknahmeSecond-LifeVerwertungRecycling

    Deutschlandweit und europaweit.