Europäischer Abfallkatalog (EAK) für Batterien, Akkus und Elektroschrott
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) setzt den Europäischen Abfallkatalog (EAK) in deutsches Recht um. Jeder Abfall erhält einen sechsstelligen Schlüssel, der Art und Herkunft bestimmt. Schlüssel mit Sternchen (*) bezeichnen gefährliche Abfälle mit besonderen Nachweis- und Entsorgungspflichten. Für Unternehmen, die Batterien, Akkus oder Elektroschrott entsorgen, sind die Schlüssel der Kapitel 16 und 20 besonders relevant.
Allgemeine Übersicht. Im Einzelfall mit Entsorgungsdienstleister und ggf. Behörde abstimmen. Stand August 2026.
Aufbau des Europäischen Abfallkatalogs
XX
Kapitel (Herkunftsbranche)
16 = Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis spezifiziert sind
XX XX
Unterkapitel (Abfallart)
16 06 = Batterien und Akkumulatoren
XX XX XX (*)
Abfallart (spezifisch)
16 06 01* = Bleibatterien (gefährlich)
AVV-Schlüssel für Batterien und Akkumulatoren
Bleibatterien
Blei-Säure-Batterien aus Fahrzeugen, USV; gefährlicher Abfall
Ni-Cd-Batterien
NiCd-Akkus; gefährlicher Abfall wegen Cadmium
Quecksilberhaltige Batterien
Quecksilber-Knopfzellen (ältere Typen)
Alkalibatterien (außer 16 06 03)
Standard-Alkalibatterien, nicht gefährlich
Andere Batterien und Akkumulatoren
Lithium-Ionen, Lithium-Metall, NiMH – grundsätzlich nicht gefährlich, außer bei gesonderten Bedingungen
getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren
Elektrolytflüssigkeiten; gefährlicher Abfall
Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen (Haushaltsabfall)
Gefährliche Batterien aus Haushalten; Sonderkategorie für Hausmüll
Batterien und Akkumulatoren (außer 20 01 33) – Haushaltsabfall
Nicht gefährliche Batterien aus Haushalten
AVV-Schlüssel für Elektroschrott (WEEE)
Transformatoren und Kondensatoren mit PCB
Transformatoren / Kondensatoren mit PCB (soweit nicht 16 02 09)
Ausrangierte Geräte mit FCKW, HFCKW, HFKhw
Ausrangierte Geräte mit Asbest
Gefährliche Bauteile enthaltende ausrangierte Geräte (außer 16 02 09–12)
Ausrangierte Geräte (außer 16 02 09–13)
Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
Ausrangierte Geräte mit FCKW (Haushaltsabfall)
Ausrangierte elektrische und elektronische Geräte mit gefährlichen Bauteilen (Haushaltsabfall)
Ausrangierte elektrische und elektronische Geräte (außer 20 01 21, 23, 35) – Haushaltsabfall
Quelle: Europäischer Abfallkatalog, Anhang der AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung). Kapitel 20 = Siedlungsabfälle; Kapitel 16 = Nicht anderswo spezifizierte Abfälle.AVV Volltext
Praktische Nutzung für Unternehmen
Entsorgungsvertrag mit dem Dienstleister
Der Entsorgungsdienstleister nimmt bestimmte Abfallschlüssel an; im Vertrag wird definiert, welche Codes gesammelt und wohin entsorgt werden.
Begleitschein (Nachweisverordnung)
Für gefährliche Abfälle (*) ist der Begleitschein bei jeder Entsorgungsfahrt Pflicht. Der AVV-Code ist zentrales Feld.
Registerführung (§ 24 KrWG)
Erzeuger gefährlicher Abfälle müssen ein Register führen. Der AVV-Code identifiziert jeden Eintrag.
Statistikmeldung
Betriebe ab bestimmten Mengen melden an Statistikbehörden. AVV-Code ist Pflichtfeld.
Entsorgungsnachweis
Nachweis gegenüber Auditoren, Kunden (ISO 14001) oder Behörden, dass Abfälle ordnungsgemäß entsorgt wurden.
Abfallbilanz / CSR-Reporting
AVV-Codes strukturieren die interne und externe Abfallbilanz. ESG-Reporting-Standards (ESRS E5) verlangen Abfallmengen nach Art.
Häufige Fragen
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BESTAND PER E-MAIL ANFRAGENStand: August 2026. AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) i.d.F. 2021; Europäischer Abfallkatalog 2001/573/EG. Vor verbindlichen Einstufungen Entsorgungsdienstleister und ggf. Behörde einbeziehen.