WEEE · ElektroG · Kreislaufwirtschaft · B2B-Bestände
Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) sind die am schnellsten wachsende Abfallkategorie der Welt. Dieser Leitfaden erklärt Definitionen, Zahlen, Schadstoff- und Wertstoffgehalte, legale Sammel- und Verwertungswege, die Abgrenzung von Gebrauchtware und Abfall, B2B-Besonderheiten sowie die wichtigsten Rechtsgrundlagen.
Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information. Vor verbindlichen Entscheidungen immer den amtlichen Wortlaut und ggf. Rechtsberatung einholen.
62 Mio. t
Elektroschrott weltweit 2022
Global E-waste Monitor 2024, UNITAR/ITU
22,3 %
formal gesammelt und recycelt 2022
Global E-waste Monitor 2024
62 Mrd. USD
rückgewinnbarer Rohstoffwert 2022 – ungenutzt
Global E-waste Monitor 2024
82 Mio. t
Prognose für 2030 ohne Kurswechsel
Global E-waste Monitor 2024, UNITAR/ITU
1,01 Mio. t
Elektroschrott in Deutschland 2022
Umweltbundesamt 2023
45,1 %
Sammelquote Deutschland 2021
stiftung ear Bericht 2022
1. Definition und Abgrenzung
Der Begriff „Elektroschrott" ist kein offizieller Rechtsbegriff, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung für Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG), die in der EU rechtlich als „Waste Electrical and Electronic Equipment" (WEEE) bezeichnet werden. Die maßgebliche Definition findet sich im deutschen Recht im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das die WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) umsetzt.
Elektroaltgerät (EAG) im Sinne des ElektroG ist ein Gerät, das auf Strom angewiesen ist (Wechselspannung ≤ 1.000 V oder Gleichspannung ≤ 1.500 V), dessen Besitzer sich entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Die letzte Bedingung ist entscheidend: Ein Gerät wird nicht durch Defekt allein zum Abfall, sondern durch die Entscheidung (oder Notwendigkeit) des Besitzers, es abzugeben.
Abfallhierarchie nach KrWG: Reihenfolge ist bindend
2. „Unsichtbare" Elektrogeräte
Seit den offenen Kategorien (2018) ist der Anwendungsbereich des ElektroG bewusst weit gefasst. Viele Unternehmen sind betroffen, ohne es zu wissen.
LED-Röhren, Kompaktleuchtstofflampen, Halogen-Retrofits, Vorschaltgeräte
Infusionspumpen, Blutdruckmessgeräte, Endoskope, Bildgebungssysteme, Hörgeräte
SPS-Steuerungen, Feldgeräte, Sensoren, Frequenzumrichter, Roboterkomponenten
Brandmelder, Türöffner, Zutrittssysteme, Smart-Meter, Aufzugsteuerungen
PV-Module (Kategorie 4 ElektroG), Wechselrichter, Energiemanagementgeräte
Ladestationen, Steuergeräte, Rekuperationssysteme – je nach Einbautiefe
Drohnen, Modellautos, Spielkonsolen, E-Scooter, E-Bikes
Smartwatches, Fitness-Tracker, beheizte Kleidung mit elektronischen Elementen
3. Wertstoffe und Schadstoffe
Elektroschrott enthält eine hohe Konzentration wertvoller Metalle – oft deutlich höher als natürliche Erze (daher: „Urban Mining"). Die Herausforderung ist die aufwändige Trennung aus dem Materialgemisch.
Gold (Au)
~0,3 g/kg Leiterplatten
Kontaktflächen, Bond-Drähte, Verbindungen
Hydrometallurgie, Pyrometallurgie
Silber (Ag)
~1,5 g/kg Leiterplatten
Lötpunkte, Membrankontakte
Pyrometallurgie
Palladium (Pd)
~0,06 g/kg Leiterplatten
Kondensatoren, Katalysatoren
Hydrometallurgie
Kupfer (Cu)
~15–30 % in Kabeln
Leiterbahnen, Kabel, Motoren
Schmelze, sehr gut etabliert
Indium (In)
~0,05 g/kg Displays
ITO-Schichten in TFT/LED-Displays
Selten recycelt, oft verloren
Seltene Erden
Geringe Mengen in Magneten
Festplattenmotoren, Lautsprecher, Vibrationsmotoren
Technisch möglich, wirtschaftlich schwierig
Mengenangaben sind Richtwerte; stark technologieabhängig. Quelle: diverse UBA und EU-Studien.
Elektroaltgeräte können erhebliche Mengen gefährlicher Stoffe enthalten. Deren unsachgemäße Freisetzung bei Transport, Behandlung oder Verbrennung ist der Hauptgrund für die strengen Sammlung- und Behandlungsanforderungen.
Blei (Pb)
Vorkommen: Ältere Lötstellen (vor RoHS), Akkus, CRT-Bildschirmglas
Risiko: Schwermetall; Boden- und Wasservergiftung bei unsachgemäßer Behandlung
Quecksilber (Hg)
Vorkommen: Leuchtstoffröhren, LCD-Hintergrundbeleuchtung (ältere Typen), Schalter
Risiko: Neurotoxisch; besonders gefährlich bei Verbrennung oder mechanischer Zerstörung
Cadmium (Cd)
Vorkommen: NiCd-Akkus, ältere Kondensatoren
Risiko: Krebserregend; Anreicherung in der Nahrungskette
Polybromierte Biphenyle (PBB) und -diphenylether (PBDE)
Vorkommen: Flammschutzmittel in Leiterplatten und Kunststoffgehäusen vor RoHS
Risiko: Bilden bei Verbrennung Dioxine und Furane
FCKW / H-FCKW
Vorkommen: Kältemittel in älteren Kühlgeräten und Klimaanlagen
Risiko: Ozonschädigend und klimaschädlich; gesetzlich verboten, aber noch im Altgerätebestand
Lithium-Ionen-Zellen (defekt)
Vorkommen: Smartphones, Akkus, E-Bikes
Risiko: Brandgefahr bei mechanischer Beschädigung oder thermischer Überbelastung; kein Schadstoff im chemischen Sinne, aber sicherheitsrelevant
4. Batterie-Entnahme aus Elektroschrott
Integrierte Akkus in Smartphones, Laptops, Tablets, Werkzeugen und Haushaltsgeräten sind eine der größten Herausforderungen bei der Behandlung von Elektroschrott. Das ElektroG (§ 20 Abs. 3) schreibt vor, dass Batterien und Akkumulatoren vor der weiteren Behandlung von Altgeräten zu entnehmen sind.
Beschädigte oder tiefentladene Lithium-Ionen-Zellen können durch mechanische Druckeinwirkung (z.B. in Schredder oder Müllfahrzeug) thermisch reagieren. Brände in Sortieranlagen und Müllfahrzeugen sind laut Gesamtverband Kommunaler Abfallwirtschaft (GKAB) eine der häufigsten Brandursachen in der deutschen Entsorgungsbranche.
5. Sammel- und Rückgabewege
Sammelwege unterscheiden sich erheblich je nachdem, ob es sich um Geräte aus Privathaushalten oder aus gewerblicher Nutzung handelt.
Kommunale Sammelstellen / Wertstoffhöfe
Für
Private Haushalte
Kosten
Kostenlos
Hinweis
Für Geräte aus Privathaushalten (B2C). Nicht für gewerbliche Geräte vorgesehen.
Händler-Rücknahme (1:1 und 0:1)
Für
Private + ggf. gewerblich
Kosten
Kostenlos
Hinweis
Händler mit ≥400 m² Elektrofläche. 0:1 für Kleingeräte ≤25 cm ohne Kaufpflicht.
Hersteller-Rücknahmesystem
Für
B2B und B2C
Kosten
Je nach System
Hinweis
Hersteller müssen Rücknahmesysteme bereitstellen. B2B-Konditionen sind verhandelbar.
Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Für
Gewerblich (B2B)
Kosten
Je nach Leistung
Hinweis
Für gewerbliche Nutzer der richtige Weg. Nachweis- und Dokumentationspflichten beachten.
Lebensmitteleinzelhandel (≥800 m²)
Für
Private
Kosten
Kostenlos
Hinweis
Für Kleingeräte ≤25 cm ohne Kaufpflicht. Seit ElektroG-Novelle 2021.
6. Gebrauchtware vs. Elektroschrott (Abfall)
Die Abgrenzung ist juristisch bedeutsam: Abfall unterliegt dem Abfallrecht (KrWG, NachweisV, Abfallverbringungsverordnung), während Gebrauchtware Handelsrecht unterliegt. Falsche Einstufung kann Straftatbestände erfüllen (§ 326 StGB – unerlaubte Abfallentsorgung).
| Merkmal | Gebrauchtware (Produkt) | Elektroschrott (Abfall) |
|---|---|---|
| Funktionsfähigkeit | Gerät ist betriebsbereit oder kann ohne unverhältnismäßigen Aufwand instandgesetzt werden | Gerät ist defekt und wirtschaftlich nicht sinnvoll reparierbar |
| Bestimmung des Besitzers | Besitzer beabsichtigt Weitergabe, Verkauf oder Weiterbetrieb | Besitzer entledigt sich, will sich entledigen oder muss sich entledigen |
| Dokumentation | Funktionsnachweis, Lieferantennachweis, ggf. CE-Konformität; Daten gelöscht | Keine Funktionsanforderung; Entsorgungsweg und Nachweisführung nach NachweisV/AVV |
| Exportregeln | Gebrauchtware ist kein Abfall und nicht abfallrechtlich exportbeschränkt (aber WEEE-Abgrenzung beachten) | Abfall unterliegt Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157; Export in OECD-Nicht-Länder stark eingeschränkt |
| Zollrecht und Umsatzsteuer | Handelsware (Differenzbesteuerung möglich) | Abfallverbringungsrecht; ggf. Notifizierungspflicht |
Praxis-Hinweis: WEEE-Abgrenzungsleitfaden des UBA
Das Umweltbundesamt hat Vollzugshinweise zur Abgrenzung von Gebrauchtware und Elektroschrott veröffentlicht. Diese Dokumente sind für Unternehmen, die gebrauchte Elektrogeräte exportieren oder kaufen, essenziell. Schlüssel: Funktionstest, Dokumentation, geeignete Verpackung, handelsübliche Bedingungen.umweltbundesamt.de
7. ITAD, Remarketing und B2B-Bestände
Unternehmen verfügen über erhebliche Bestände an IT-Hardware, Elektronikgeräten und technischen Anlagen, die im Betrieb nicht mehr benötigt werden. Bevor diese Geräte Abfall werden, sollte systematisch geprüft werden, ob eine Weiterverwertung als Produkt möglich ist.
♻️
Funktionsfähige Geräte, die intern umgesetzt, an andere Standorte übergeben oder weiterverkauft werden können. Höchste ökologische Wertigkeit.
🔧
Geräte werden gereinigt, geprüft, ggf. repariert und als geprüfte Gebrauchtware weiterverkauft. Residualwert für das Unternehmen, Rohstoffe im Kreislauf.
⚙️
Nur wenn die obigen Optionen nicht möglich sind: Materialrückgewinnung über zertifizierten Verwerter. Nachweis-pflicht bei gefährlichen Abfällen.
ITAD bezeichnet die strukturierte Verwertung von ausgedienter IT-Hardware in Unternehmen. Ein gutes ITAD-Programm umfasst: Inventarisierung, Restwertbewertung, sichere Datenlöschung (DSGVO, BSI-Grundschutz), Sortierung nach Verwertungsstufe, Logistik, zertifizierte Entsorgungsnachweise und Verwertungsberichte.
Für die meisten B2B-Geräte gelten gesonderte Regeln (nicht kommunaler Wertstoffhof!). Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung liegt beim letzten gewerblichen Nutzer.
8. Illegale Exporte und Abfallverbringung
Schätzungsweise mehrere Millionen Tonnen Elektroschrott werden jährlich illegal als Gebrauchtware deklariert und in Länder verschifft, in denen keine vergleichbaren Behandlungsstandards gelten (häufig in Westafrika, Süd- und Südostasien). Dort werden die Geräte oft unter gefährlichen Bedingungen verarbeitet – durch offenes Verbrennen von Kabeln, Säurebäder für Edelmetalle, ohne Schutzausrüstung.
Die neue EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 verschärft die Anforderungen: Export von Abfällen – auch von Elektroschrott – in OECD-Nicht-Mitgliedsländer ist grundsätzlich verboten oder nur unter strengen Auflagen möglich. Innerhalb der EU und in OECD-Länder gelten Notifizierungsverfahren.
Rechtliche Risiken für Exporteure
Abgrenzung Gebrauchtware / Abfall beim Export
Das UBA empfiehlt als Nachweis für legitimen Gebrauchtwarenexport:
Perspektiven aus Umwelt- und Zivilgesellschaft
Unabhängige Einschätzungen verschiedener Organisationen – keine Rechtsquellen, keine Partnerschaft.
Der NABU weist regelmäßig darauf hin, dass in deutschen Haushalten Millionen unbenutzter Althandys lagern. Diese Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe und könnten – wenn noch funktionsfähig – wiederverwendet oder – wenn nicht – fachgerecht recycelt werden. Die NABU-Kampagne 'Jedes Handy zählt' verdeutlicht das Rohstoffpotenzial.
Die DUH führt Rechtsstreitigkeiten gegen Hersteller und Händler, die ihre ElektroG-Pflichten nicht erfüllen. Sie kritisiert die deutsche Sammelquote als zu niedrig und fordert bessere Kontrolle durch Behörden. Aktuelle Verfahren und Abmahnungen sind auf duh.de dokumentiert.
Greenpeace betont, dass Recycling zwar notwendig, aber ökologisch das letzte Mittel sein sollte. Geräte länger zu nutzen – durch Reparatur, Software-Updates und Weitergabe – spart deutlich mehr Ressourcen als Recycling. Greenpeace setzt sich für ein starkes Recht auf Reparatur und gegen geplante Obsoleszenz ein.
RREUSE – Soziales Wiederverwendungsnetzwerk Europa
Wiederverwendung als soziale und ökologische Chance
RREUSE verbindet Sozialkaufhäuser, Reparaturbetriebe und Wiederverwendungsorganisationen in Europa. Sie fordern, dass bei kommunalen Sammelstellen geeignete Geräte für die Wiederverwendung aussortiert werden dürfen – bevor Recycler Zugriff erhalten. Jedes wiederverwendete Gerät schafft Beschäftigung und spart Rohstoffe.
Right to Repair Europe setzt sich für verbindliche Reparierbarkeitsanforderungen an Hersteller ein. Ohne Ersatzteile, Reparaturanleitungen und Software-Unterstützung sind Geräte de facto irreparabel und werden vorzeitig Elektroschrott. Die EU-Richtlinie 2024/1799 (Recht auf Reparatur) ist ein wichtiger Schritt – die Umsetzung entscheidet.
Häufige Fragen
Praktische Bedeutung
Wie unterstützen wir praktisch?
Recyclewerk koordiniert Rücknahme, Abholung, Restwertbewertung, Datenlöschung (Partnerleistung), Second-Life-Prüfung, Remarketing und Verwertung von IT-Hardware und technischen Beständen aus Gewerbe und Industrie – inklusive koordinierter Entsorgungsnachweise über zertifizierte Fachpartner.
Amtliche Originalquellen und Behördeninformationen
Globale E-Schrott-Statistiken; Grundlagenpublikation für Zahlen und Prognosen
UBA-Vollzugshinweise, Statistiken, Abgrenzungshilfen
Herstellerregister, Mengenmeldungen, Abholkoordination
Amtlicher Volltext des deutschen Elektrogerätegesetzes
EU-Basis-Richtlinie für Elektroschrott
Abfallhierarchie, Abfallbegriff, Entsorgungspflichten
Bestand anfragen
Restwertprüfung, Abholung, Dokumentation und Verwertung aus einer Hand.
Senden Sie uns die Angaben zu Ihrem Bestand direkt per E-Mail.
BESTAND PER E-MAIL ANFRAGENStand der Prüfung: August 2026. Zahlenangaben aus Global E-waste Monitor 2024 (UNITAR/ITU/UNU), Umweltbundesamt und stiftung ear. Rechtliche Grundlagen: ElektroG (Novelle 2021), WEEE 2012/19/EU, KrWG (Stand 2023), EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157. Vor verbindlichen Entscheidungen stets aktuelle amtliche Fassungen prüfen.