Europäischer Rahmen für Elektroschrott – Basis des deutschen ElektroG
Die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikgeräte-Altgeräte (WEEE II) ist der europäische Rechtsrahmen für die Getrenntsammlung, Behandlung und Wiederverwertung von Elektroschrott. Sie setzt Mindestsammelquoten, Behandlungsstandards und EPR-Grundsätze, die alle EU-Mitgliedstaaten durch nationales Recht umsetzen müssen. In Deutschland: ElektroG.
Allgemeine Information. In Deutschland gilt das ElektroG als Umsetzungsgesetz. Amtlichen Text auf EUR-Lex prüfen.
Ziele und Kernpunkte der WEEE-Richtlinie
Die WEEE-Richtlinie verfolgt drei Hauptziele: Schadstoffeinträge aus Elektroschrott in die Umwelt verhindern, Rohstoffrückgewinnung durch Recycling maximieren und Wiederverwendung geeigneter Geräte vor dem Recycling fördern.
Von WEEE I zu WEEE II: Was änderte sich 2012?
WEEE I: Enumeration: nur bestimmte Gerätekategorien erfasst
WEEE II: Offener Anwendungsbereich ab 2018: praktisch alle EEG erfasst
WEEE I: Sammelziel: 4 kg pro Einwohner
WEEE II: Sammelziel: 45 % bzw. 65 % der Inverkehrbringemenge
WEEE I: Unterschiedliche nationale Umsetzungen
WEEE II: Harmonisiertere Registrierungsanforderungen
WEEE I: Keine spezifischen Exportregeln
WEEE II: Beweislastumkehr bei Exportkontrolle
Sammelquoten nach WEEE
45 %
Ab 2016
Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren in Verkehr gebrachten Geräte
65 %
Ab 2019
Durchschnitt der letzten 3 Jahre ODER 85 % des im Jahr anfallenden Elektroschrotts
Deutschland erreichte die 65%-Quote in den Berichtsjahren 2019–2023 nicht durchgehend (tatsächliche Quote ca. 43–47 %, Quelle: stiftung ear Jahresberichte). Die Berechnung berücksichtigt nur offiziell erfasste und gemeldete Mengen – informell gehandelte oder illegal exportierte Altgeräte reduzieren die Quote weiter.
Behandlungsstandards – Anhang VII WEEE-Richtlinie
Kondensatoren mit polychlorierten Biphenylen (PCB)
Entfernung und getrennte Behandlung nach Gefahrgutrecht
Quecksilberhaltige Bauteile
Entfernung (Leuchtstoffröhren, Schalter); Quecksilberrückgewinnung
Batterien und Akkus
Entfernung und getrennte Verwertung nach Batterierecht (BattDG, EU-VO 2023/1542)
Druckerpatronen und Tonerkartuschen
Entfernung vor der weiteren Behandlung
FCKW-haltige Kältemittel
Sachgemäße Entgasung; FCKW-Rückgewinnung und Vernichtung
Leiterplatten (≥10 cm²)
Entfernung und getrennte Verwertung; Edelmetallrückgewinnung
Flüssigkristall-Anzeigen (≥100 cm²)
Entfernung; getrennte Behandlung wenn Hintergrundbeleuchtung Quecksilber enthält
Quelle: Anhang VII Richtlinie 2012/19/EU. In Deutschland umgesetzt in ElektroG und ERA-Verordnung.
WEEE-Richtlinie und deutsches ElektroG
Deutschland hat die WEEE-Richtlinie durch das ElektroG (2015) umgesetzt und in einigen Bereichen nationale Sonderlösungen geschaffen:
Herstellerregister
stiftung ear als zentrale gemeinsame Stelle für alle Hersteller
Mindestanforderung: ein nationales Register pro Mitgliedstaat
Lebensmitteleinzelhandel
Rücknahmepflicht ab 800 m² für Kleingeräte (nationale Erweiterung)
Nicht in WEEE vorgeschrieben
Fernabsatz-Pflichten
Klare Registrierungspflicht für ausländische Online-Direktverkäufer
WEEE enthält Grundsätze; nationale Umsetzung variiert
Verwertungsquoten
Anlage 4 ElektroG mit spezifischen Quoten je Kategorie
Mindestquoten in Anhang V WEEE
Häufige Fragen
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Stand: August 2026. WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. In Deutschland umgesetzt durch ElektroG (Novelle 2021). Amtlichen Text auf EUR-Lex prüfen.